Zielsetzung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements „Wir für Sachsen“
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements engagiert sich für Vorhaben, die sich an Ehrenamtliche Sachsens richten. Die Förderschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
- Mildtätigkeit
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Kunst und Kultur
- Sport
- Wohlfahrtswesen
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
Rechtliche Grundlage der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ aus dem Jahre 2007. Auftraggeber der Förderung ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz . Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vergibt Fördermittel in einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich laufende Kosten durch die Bürgerstiftung Dresden unterstützt. Nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Rahmen dieses Förderprogramms ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite der Bürgerstiftung Dresden zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 31. Oktober für das kommende Jahr.
Förderung im Detail
Die "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung