Die Förderziele des Programms „Überregionale Offene Behindertenarbeit“
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich der bayernweiten Förderung der Fähigkeiten und Möglichkeiten behinderter Menschen, über ihr Leben selbst zu bestimmen und es selbst zu gestalten, verschrieben.
Der Freistaat Bayern fördert seit 1988 im Rahmen von Richtlinien überregionale Beratungs- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden Kosten für Projekte sowie laufende Kosten übernommen. Gefördert werden die Kosten für Personalausgaben, Sachausgaben und Fahrtkosten sowie Ausgaben für die Erstausstattung. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Bayern tätig sind. Interessierte Organisationen können Anträge beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt. Einsendeschluss ist der 31. März jedes Jahres.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung