Die Zielsetzung des Programms zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI
Das Ziel des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie liegt in der Förderung von Maßnahmen für alte oder pflegebedürftige Menschen in Niedersachsen. Damit liegt die Förderung im Bereich Altenhilfe, Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen.
Vorrangiges Ziel des Programms zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI ist es, innovative Konzepte mit beispielgebendem Modellcharakter zu initiieren.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von Organisationen gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben. Das Programm zur Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben sieht für Projekte im Ausland keine Förderung vor. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Umstrukturierung bezieht. Die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI wird als Zuschuss ausgezahlt.