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Sächsische Aufbaubank (SAB): Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)

Die "Investive Förderung von Einrichtungen unterstützt den Neubau, die Sanierung und Modernisierung sowie den Erhalt von Einrichtungen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Ziele der Förderung

Das Programm fördert die Erhaltung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden und Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohter Menschen und ihre Angehörigen in Sachsen. Dabei stehen psychische und Suchterkrankungen im Mittelpunkt. Die Förderschwerpunkte liegen auf:
  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Gesundheitswesen/-pflege
Fördergeber ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Voraussetzungen für eine Förderung

Die SAB fördert Projektvorhaben und übernimmt die laufenden Kosten. Es können nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, Fördermittel beantragen. Dies gilt allerdings nicht für die Förderung von Auslandsprojekten. Formulare für alle benötigten Anträge und Unterlagen sind auf der Internetseite des Programms zu finden. Diese können dann beim Fördergeber eingereicht werden.

Durch das Programm werden die folgenden Bereiche gefördert

Im Rahmen der Förderung vom "Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)" werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

  • Gesundheitswesen
  • Stationäre Pflegedienste
  • Ambulante Pflegedienste
  • Psychiatrie
  • Sucht

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen