Die Förderziele des Programms „Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege"
Das Bayerische Landesamt für Pflege vergibt Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben an Einrichtungen, die Familienpflegestation, eine Fachstelle für pflegende Angehörige oder einen Pflegestützpunkt betreiben.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt zwischen 7.800 € und 20.000 € jährlich.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Personal- und Sachausgaben von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Bayern tätig sind. Anträge für das Folgejahr müssen bis zum 31. Dezember beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingehen.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Gesundheitswesen
- Ambulante Pflegedienste
- Stationäre Pflegedienste
- Familien