Ziele der Förderung für familienentlastende Dienste
Mit der Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen werden familienentlastende Dienste finanziell unterstützt. Von der Förderung werden nur Organisationen im Wohlfahrtswesen unterstützt, die in der Zivilbeschädigten-, Behinderten- und Kriegsopferhilfe tätig sind. Der Hintergrund des Förderprogramms liegt in der Bedeutsamkeit der schwierigen Aufgaben, die betroffene Familien zu bewältigen haben. Es werden ausschließlich Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 24.000 € unterstützt.
Voraussetzungen für eine Förderung
Das Förderprogramm leistet eine finanziellen Unterstützung sowohl bei Projekten, als auch bei laufenden Kosten. Eine Förderung kann nur von in Baden-Württemberg tätigen Organisationen beantragt werden. Ein Antrag auf Förderung im Ausland ist nicht möglich. Bei einer Antragstellung zur Förderung muss der Kostenplan für den Mitfinanzierungsanteil enthalten sein. Ebenso muss der Dienst dem Aufgabenbereich und Einzugsbereich der Sozialplanung entsprechen.
Das wird im Detail gefördert
Es werden nur Zuschüsse durch die Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Familien