Die Zielsetzung der Förderung Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützt Fortbildungsangebote in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung. Durch das Angebot sollen Fachpersonal, Ehrenamtliche sowie Angehörige gestärkt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
Die Förderung unterstützt Maßnahmen von Verbänden, Vereinigungen sowie Bildungseinrichtungen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Bayern vergeben. Projekte im Ausland erhalten keine finanzielle Förderung. Bei einer Förderung müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent der Ausgaben eingebracht werden.
Weitere Informationen zur Antragstellung können auf der Webseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gefunden werden. Anträge müssen bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung