Die Zielsetzung der Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste
Das Programm zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Betreuungssituation Thüringer Einwohner mit Behinderung. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe.
Die Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) läuft am 31. Dezember 2018 aus. Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" aus dem Jahre 2015. Die durchschnittliche Förderhöhe im Rahmen des Programms beträgt ungefähr 5.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH gefördert. Ausschließlich Organisationen, die in Thüringen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von Projekten im Ausland. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 31. Oktober für das Folgejahr.
Das wird im Detail gefördert
Die "Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung