Die Förderziele der Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Vorhaben, die die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben. Insbesondere soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung sowie der Abbau von Barrieren gefördert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen beantragt werden, die in Nordrhein-Westfalen aktiv sind.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 2.000 €. Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.09. eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser kann etwa für die Durchführung von Veranstaltungen und Ausstellungen, die Herausgabe von Publikationen oder für Fortbildungen verwendet werden. Auch Öffentlichkeitsarbeit und digitale Angebote sind förderfähig.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung