Zielsetzung der Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Durch die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden Sächsische Projekte zur Verbesserung der gesellschaftlichen Integration von Personen mit Behinderungen gefördert. Speziell werden die Themen Inklusion und Behinderung fokussiert. In folgenden Bereichen liegen die Förderschwerpunkte:
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beruht auf der Teilhaberichtlinie aus dem Jahre 2009. Die Laufzeit der Förderung ist unbegrenzt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Landesdirektion Sachsen unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Fördermittel können nur Behinderteneinrichtungen, die in Sachsen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Zuge der Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist hingegen nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Die Antragstellung erfolgt jederzeit auf schriftlichem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Inklusion
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung
- Behinderung