Die Förderziele des Programms „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss“
Das Programm unterstützt Arbeitslose und Benachteiligte bei der Erarbeitung eines Berufsabschlusses, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern.
Das Förderprogramm übernimmt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Berufsschulen aus Sachsen, die in den Pool der zugelassenen Bildungsdienstleister aufgenommen wurden, können einen Förderantrag stellen. Es können nur Kosten für Kursgebühren gefördert werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Die jeweiligen einzureichenden Dokumente sind bei der Sächsischen Aufbaubank erhältlich.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung