Die Förderziele des Programms „Investitionen an Altenpflegeschulen bzw. ehemaligen Altenpflegeschulen“
Das Förderprogramm vergibt Zuschüsse an Organisationen, die in Altenpflegeschulen, bzw. ehemalige Altenpflegeschulen investieren. Der Förderschwerpunkt liegt in den Bereichen Infrastruktur, Gesundheit & Soziales. Das Programm ist Teil des „InfrastrukturModernisierungsProgramms für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) und soll zur Vorbereitung auf die Pflegeberufereform beitragen. Gefördert werden vor allem folgende Projekte:
- Umbau und Erweiterungsmaßnahmen an Altenpflegeschulen
- Erwerb von Gebäuden
- Neubaumaßnahmen
Die Förderung wird durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein finanziert. Die Höhe der Förderungen hängt von der Art des jeweiligen Projekts ab.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung müssen vor Beginn des Projekts schriftlich beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein eingereicht werden. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Programms entnommen werden. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung
- Altenhilfe