Was die "ESF-Richtlinie Berufliche Bildung - M - Eignungsfeststellung, Begleitung und Koordinierung" fördert
Die "ESF-Richtlinie Berufliche Bildung - M - Eignungsfeststellung, Begleitung und Koordinierung" fördert Projekte zur Wiedereingliederung von Sächsischen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen. In diesem Zusammenhang wird das Thema Berufsbildung fokussiert. Im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung liegt der Förderschwerpunkt. Die "ESF-Richtlinie Berufliche Bildung - M - Eignungsfeststellung, Begleitung und Koordinierung" wird vom Freistaat Sachsen und der Europäischen Union finanziert. Sie gehört zum Programm "JobPerspektive Sachsen".Wen die "Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)" fördert
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der "Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB)" gefördert. Lediglich Organisationen aus Sachsen können Fördermittel beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von ausländischen Projekten im Rahmen der "ESF-Richtlinie Berufliche Bildung - M - Eignungsfeststellung, Begleitung und Koordinierung". Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite der "Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB)". Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege. Die Antragsfristen werden im Internet bekannt gegeben.
Was im Detail unterstützt wird
Im Rahmen der Förderung "ESF-Richtlinie Berufliche Bildung - M - Eignungsfeststellung, Begleitung und Koordinierung" werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung
- Arbeit und Beruf