Die Förderziele des Programms „Ländliche Weiterbildung“
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat sich der Förderung der Durchführung und des Besuchs von Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum in Baden-Württemberg verschrieben. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen, praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im Hinblick auf agrarwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, politische, technische, gesundheitliche und weitere Themenfelder.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert sowohl Projekt von Organisationen. Fördermittel des Programms werden an nur Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Das wird im Detail Förderung im Detail
Das Förderprogramm fördert die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen entweder mit einem Festbetrag von 12 Euro je voller Stunde oder bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter auf Antrag bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei der Teilnahme an praktischen Lehrgängen und Seminaren vergibt das Programm Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung
- Jugendbildung
- Landwirtschaft