Die Ziele der Förderung von Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderung unterstützt Projekte von Betreuungsvereinen zur Realisierung ihrer Aufgaben, wie etwa der Gewinnung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer. Dabei unterstützt die Förderung nur Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und hat sich dabei auf die Subbranche Pflege und Betreuung spezialisiert. Die Förderung wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Die maximale Höhe der Förderungen beträgt 5.000 € pro Jahr.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten übernommen. Zuwendungsempfänger sind nach § 3 AG BtG anerkannte Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Förderfähig sind Organisationen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Projekte im Ausland werden nicht gefördert.
Was im Detail gefördert wird
Fördermittel können für projektbezogene Personalausgaben und projektbezogene Sachausgaben beantragt werden. Im Rahmen der Förderung von Betreuungsvereinen werden Zuschüsse vergeben.