Die Zielsetzung der Förderung der HIV- & Aids-Prävention (HIV-Richtlinie)
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) unterstützt Aidshilfen und Aidsberatungsstellen in Schleswig-Holstein. Es sollen Maßnahmen zur Prävention gegen HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen (STI) und Hepatitis C gefördert werden. So können beispielsweise Beratungen, öffentliche Veranstaltungen, Hilfsangebote, Öffentlichkeitsarbeit, Testmöglichkeiten und -kampagnen finanziert werden.
Es können bis zu 90 Prozent eines Projektes gefördert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Richtlinie fördert Maßnahmen Verbänden sowie Vereinigungen. Die Fördermittel können an Organisationen in Schleswig-Holstein vergeben werden. Die Durchführung von Projekten im Ausland ist nicht vorgesehen.
Nähere Informationen können auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gefunden werden. Der Förderantrag muss ebenfalls an das Ministerium gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Gesundheitswesen
- HIV
- AIDS