Die Zielsetzung der Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport fördert soziale Projekte in Bremen durch den Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung. Es werden Projekte im Bereich der ambulanten Pflege und der ergänzenden Pflegeformen unterstützt. Es sollen beispielsweise Angebote rund um Pflege und Kurzzeitpflege sowie Wohnformen und Begegnungskonzepte erweitert werden.
Die Höhe der Förderung liegt bei 5000 Euro pro Einzelprojekt.
Voraussetzungen für eine Förderung
Das Förderprogramm unterstützt Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Bremen vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Förderung erhalten. Anträge müssen bis zum 30.9. für eine Förderung ab 1.1. des Folgejahres und bis zum 31.3. für eine Förderung ab 1.7. des laufenden Jahres eingereicht werden.
Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses. Es werden beispielsweise die Entwicklung von Pflegekonzepten, Vernetzungsansätze, bautechnische Verbesserungen sowie soziale Angebote gefördert.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Gesundheitswesen
- Ambulante Pflegedienste
- Stationäre Pflegedienste