Zielsetzung der Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu)
Die Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) unterstützt die gesellschaftliche Gleichberechtigung von psychisch Kranken in Sachsen. Insbesondere wird das Thema Psychiatrie fokussiert. Im Bereich Gesundheitswesen/-pflege liegt der Förderschwerpunkt.
Die Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe ist in der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten durch die Landesdirektion Sachsen gefördert. Fördermittel können ausschließlich Organisationen aus Sachsen beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Bis zum 30. September eines Jahres ist der Antrag dort schriftlich einzureichen. Die Formulare finden sich online zum Download.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Gesundheitswesen
- Ambulante Pflegedienste
- Stationäre Pflegedienste
- Psychiatrie