Die Zielsetzung der Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) fördert Projekte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein. Es werden ambulante, stationäre und bereichsübergreifende Angebote gefördert, die das bestehende Angebot sichern oder erweitern. Dazu zählen etwa Projekte der Digitalisierung sowie Maßnahmen, die die Versorgung auf dem Land verbessern. Auch Baumaßnahmen sind in geringem Maße förderfähig. Der maximale Förderbetrag liegt bei 500.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte in Schleswig-Holstein gewährt. Fördermittel können von Verbänden, Vereinigungen, öffentlichen Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen beantragt werden. Das Projektvolumen muss bei mindestens 25.000 € liegen. In der Regel werden Projekte maximal drei Jahre lang gefördert.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.