Die Förderziele der Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben
Mithilfe der ILB fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg die sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung von ehemals Langzeitarbeitslosen in Sozialbetrieben. Durch die Beschäftigung in Sozialbetrieben soll den Beschäftigten langfristig der Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ ermöglicht und so die Armut in Brandenburg reduziert werden.
Gefördert werden die Personalkosten, die für die Betreuung und Anleitung der Beschäftigten aufgewendet werden. Der Gesamtzeitraum der Förderung beträgt 36 Monate. Je beschäftigter Person werden für höchstens 24 Monate die Personalkosten für ihre Betreuung und Anleitung in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten bezuschusst, wobei pro Vollzeitäquivalent monatlich nicht mehr als 4.300 € bezuschusst werden. Eine Vollzeitstelle kann dabei für fünf zu betreuende Personen eingesetzt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb mit Sitz in Brandenburg betreiben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Organisationen, die bereits Fördermittel aus den Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Die ILB versteht unter Sozialbetrieben solche Betriebe, die
- ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) beschäftigen, um sie langfristig in reguläre Beschäftigungen zu integrieren
- mithilfe der Beschäftigten selbstständig ihre Kosten erwirtschaften, indem sie Produkte erstellen oder verkaufen oder Dienstleistungen anbieten
- sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen
- Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten organisieren, die Beschäftigte in Herstellungsprozesse marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen einbinden
- individuelle Vermittlungshemmnisse beseitigen oder reduzieren
- die Beschäftigten bei der Integration in den regulären Arbeitsmarkt unterstützen
Die ehemaligen Langzeitarbeitslosen, zu deren Unterstützung die Fördermittel verwendet werden, müssen in Brandenburg wohnhaft sein.
Förderanträge sind an das ILB-Kundenportal zu stellen und sollen einen Businessplan und ein Integrationskonzept enthalten.
Das wird im Detail gefördert
Gefördert werden die Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die vormals langzeitarbeitslos waren.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung
- Arbeit