Die Förderziele des Programms „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales vergibt Zuschüsse an Träger der beruflichen Bildung für Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 700,00 je Ausbildungsplatz für maximal 24 Monate.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen, die behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Nordrhein-Westfalen Ausbildungsplätze bieten.
Projekte im Ausland möglich?
Nein
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Arbeit und Beruf