Die Förderziele des Programms „Fördergrundsätze Interkultur“
Das Programm unterstützt Kunst- und Kulturprojekte von Kulturinstitutionen und Kulturträgern, die eine Verbindung zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft herstellen, sich mit der Einwanderungsgeschichte oder dem Thema Globalisierung befassen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Berzirksregierung fördert ausschließlich von Kulturinstitutionen und -trägern, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt die Mindestförderung bei 12.500 €, bei allen übrigen Antragstellenden bei 2.000 €. Antragstellende müssen einen Eigenbeitrag von mindestens 10 % erbringen. Anträge müssen jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr eingereicht werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Kulturelle Einrichtungen
- Völkerverständigung