Die Zielsetzung der Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
Das Förderprogramm unterstützt die Gründung von Beratungsstellen für Erwerbslose in Niedersachsen und vielfältiger Organisationen und Projekte im Bereich der Arbeitslosigkeit. Von der Förderungsgründung soll eine möglichst große Anzahl an Menschen profitieren und mit einer vielfältigen Bandbreite an Sozialleistungen versorgt werden. Das Förderprogramm fördert Projekt in einer Höhe von etwa 20.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Von einer Förderung eingeschlossen sind sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten. Ein Antrag auf Förderung kann lediglich von Organisationen beantragt werden, die in Niedersachsen tätig sind. Eine Förderung im Ausland ist nicht möglich. Bei einer Antragstellung müssen detaillierte Angaben zur eigenen Person und den zu fördernden Maßnahmen gemacht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Mildtätigkeit
- Bedürftige (ideelle Unterstützung)
- Arbeitslosigkeit