Die Förderziele des Programms „Goldener Plan Brandenburg“
Das Land Brandenburg hat sich der Förderung, Modernisierung, Instandsetzung sowie des Neubaus, der Erweiterung und des Umbaus von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten verschrieben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen, sofern ein sportfachlicher Bedarf besteht. Die Förderung kann nur von Sportvereinen beantragt werden, die in Brandenburg tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Sportstätte soll den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen. Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein. Dabei wird ein Eigenanteil von mindestens 20 % vorausgesetzt.
Das wird im Detail gefördert
Gefördert werden unter anderem:
- Neu-, Erweiterungs- und Umbau sowie Modernisierungen
- Grundinstandsetzungen der Gebäude und Anlagen
- barrierefreier Ausbau
- Maßnahmen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes der Anlage