Die Zielsetzung des Programms Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Die Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Projekte und Einrichtungen mit dem Ziel, ein vielfältiges, außerschulisches Sportangebot für Schleswig-Holstein zu schaffen. Der Förderschwerpunkt liegt demnach gänzlich im Bereich Sport.
Die durchschnittliche Höhe der Förderungen beträgt 5.000 €
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Geförderte Organisationen erhalten vom Ministerium Unterstützung in Form eines finanziellen Zuschusses. Es werden viele verschiedene Maßnahmen gefördert, wie etwa:
- Förderung von Leistungssport
- Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
- Sportveranstaltungen
- Freiwilliges soziales Jahr im Bereich Sport
- Sportstättenentwicklung
- Fanprojekte