Die Förderziele des Programms „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“
Gefördert werden Vereine, die sportliche Maßnahmen mit gesellschaftlichem und politischem Bezug umsetzen. Diese sollten über die regelmäßige Tätigkeit des Vereins hinausgehen. Die Förderung ist für Vereine mit dem Schwerpunkt „Sport“ gedacht. Sie besteht seit 1947 und arbeitet auf Landesebene mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zusammen. Die Höhe der Fördermittel beträgt im Durchschnitt ca. 1.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Zuwendungen sind für Projekte gedacht. Laufende Kosten werden nicht gefördert. Förderanträge können Vereine stellen, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Projekte, die über die Landesgrenze hinaus gehen, werden nicht gefördert. Der Förderrichtlinie ist ein Musterantrag beigefügt, der nur eingereicht werden kann, sofern die beantragte Maßnahme den Betrag in Höhe von 1.000 € nicht unterschreitet. Einzureichen ist das Dokument beim örtlichen Kreis- und Stadtsportbund. Die Förderanträge können auch direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden Bis Ende Februar des Folgejahres sind alle erforderlichen Unterlagen nachzureichen, die die Durchführung der Maßnahme belegen.
Das wird im Detail gefördert
Die Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms ¡1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“ werden als Zuschüsse ausgezahlt.