Die Förderziele des Programms „Förderung von Naturparken“
Die Förderung unterstützt Projekte mit dem Ziel, Naturparke in Schleswig-Holstein zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Förderung wird durch das Land finanziert.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Förderhöhe beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zur Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken kann die Zuwendung bis zu 100 % betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann von Trägern von Naturparken, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, in Anspruch genommen werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Förderanträge müssen bis zum 30. September jedes Jahres gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem Personalkosten für die Betreuung des Parks, Bau und Ausbau von Wanderwegen und Reitwegen, Rast-, Ruhe- und sonstigen Plätzen, Bau, Beschaffung und Aufstellung von Schutzhütten, Naturbeobachtungsständen, fest verankerten Tischen, Bänken, Beschilderung, Orientierungstafeln sowie Sicherung und Einzäunung schutzwürdiger Bereiche.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Landschaftspflege