Die Zielsetzung der Förderung von Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten und auf Flächen des Moorschutzprogramms Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte zum Schutz, zur Wiederherstellung und Entwicklung von Habitaten in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sowie auf Flächen des Moorschutzprogramms.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereinigungen, Stiftungen und Kommunen aus Schleswig-Holstein. Sofern die Errichtung von Wegen oder Zäunen geplant ist, muss die künftige Trägerschaft sowie die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht vor Beginn der Maßnahme gesichert sein.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 01.11. eines jeden Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht werden. Dieses leitet den Antrag zur Bewilligung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur weiter. Einzig Projekte des gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutzes werden direkt beim Ministerium eingereicht.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.