Die Zielsetzung der Förderung der Umweltlotterie
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt die Umweltlotterie bei der Umsetzung von Projekten zum Natur- und Umweltschutz in Hessen. Unter den zwei Förderlinien „Biologische Vielfalt“ und „Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“ wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Projektmaßnahmen finanziert.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 25.000 Euro, wobei der Eigenanteil mindestens 2.500 Euro betragen muss. Die prozentuale Förderhöhe liegt bei maximal 90 Prozent.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung finanziert Projektvorhaben. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (wie Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen) und Privatpersonen, die ihr Vorhaben in Hessen umsetzen. Projektvorhaben im Ausland werden nicht gefördert.
Weitere Angaben zur Antragstellung können auf der Internetseite des HMUKLV und auf der Internetseite der Umweltlotterie Genau eingesehen werden.
Das wird im Detail gefördert
Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt.