Die Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Land Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), um junge Menschen für Natur- und Umweltschutzthemen zu motivieren. Träger des FÖJ können dafür finanzielle Zuschüsse erhalten.
Das Freiwillige Ökologische Jahr im Land Sachsen-Anhalt wird sowohl durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) als auch durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich Projekte. Fördermittel können von anerkannten Trägern des FÖJ beantragt werden, die seit mindestens zwei Jahren ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuschüssen, welche in der Regel für ein Jahr - vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres - gewährt werden. Die Zuschüsse können für Ausgaben verwendet werden, die durch die Teilnehmenden am FÖJ anfallen. Dazu zählen:
- Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft
- Taschengeld
- Sozialversicherungsbeiträge