Die Zielsetzung der Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes
Der Freistaat Thüringen unterstützt Tierschutzprojekte für freilebende Katzen. Übernommen werden Kosten für die Behandlung, Kennzeichnung, Kastration und Sterilisation herrenloser Katzen. Außerdem kann der Kauf von Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln in diesem Zusammenhang finanziert werden. Es werden bis zu 95% der förderfähigen Projektkosten bezuschusst.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereinigungen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die in Thüringen tätig sind. Vorhaben im Ausland werden nicht berücksichtigt.
Anträge auf Förderung müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH gesendet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.