Die Förderziele der Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes
Mit den Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes setzt sich das Land Schleswig-Holstein für den Schutz von Tier- und Pflanzenarten ein. Die Förderschwerpunkte liegen beim Umwelt- und Naturschutz, der Landschaftspflege sowie dem Tierschutz. Ermöglicht wird das Förderprogramm vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel stehen ausschließlich für Projekte bereit. Diese müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Förderanträge müssen jeweils bis zum 30. September eines Jahres eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung vergibt Zuschüsse.