MELUND – Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Die Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes sollen den Schutz von Pflanzenarten und Tierarten in Schleswig-Holstein unterstützen.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Referat V 50
Mercatorstr. 3
24106 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Mit den Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes setzt sich das Land Schleswig-Holstein für den Schutz von Tier- und Pflanzenarten ein. Die Förderschwerpunkte liegen beim Umwelt- und Naturschutz, der Landschaftspflege sowie dem Tierschutz. Ermöglicht wird das Förderprogramm vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördermittel stehen ausschließlich für Projekte bereit. Diese müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Förderanträge müssen jeweils bis zum 30. September eines Jahres eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz