Die Förderziele der Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung
Das Land Schleswig-Holstein finanziert aus Erträgen der „Bingo! Die Umweltlotterie“ Umweltschutzprojekte. Gefördert werden Maßnahmen, die sich nachhaltig für Natur-, Umwelt- und Tierschutz einsetzen. Dazu zählen auch Erziehung- und Bildungsprojekte zu Natur- und Umweltthemen sowie Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und des globales Lernens.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereinigungen, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen aus ganz Schleswig-Holstein. Es werden bis zu 75% der Projektkosten gefördert.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.