Die Förderziele der Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Das Förderprogramm unterstützt kommunale Initiativen für Klimaschutz in ganz Deutschland, insbesondere Modellprojekte. Gefördert werden z.B. neue Konzepte und nachhaltige Initiativen von Kommunen, Betrieben und Einrichtungen: für umweltschonende Abfall- und Abwasserbeseitigung, Treibhausgas-Reduktion, Smart-City-Konzepte und Maßnahmen zur Energie- und Ressourcen-Effizienz. Damit liegt der Förderungsschwerpunkt im Bereich Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege.
Voraussetzungen für die Förderung
Einen Antrag auf Förderung eines Klimaschutz-Projektes stellen können Kommunen, Gemeinden, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Als erster Schritt des Antragsverfahrens wird eine Projektskizze eingereicht. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Antragssystem EasyOnline. Es können bis zu 70 Prozent der Projektkosten gefördert werden, in finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderungen werden als Zuschuss ausgezahlt. Eine Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden.