BAFA – „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat es sich zum Ziel gesetzt, neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Besondere Ausgleichsregelung EEG
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will neuen Technologien, wie Windkraft und Sonnenenergie finanziell unter die Arme greifen und ihnen so den Markteintritt ermöglichen. Dabei wird nur innerhalb der Branche Energie und Umwelt gefördert, wobei sich das Programm auf die Subbranche Energie spezialisiert hat. Das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde im Jahr 2014 noch einmal überarbeitet.

Voraussetzungen für die Förderung

In ganz Deutschland engagiert sich das EEG mit Fördermitteln für die Energiewende. Im Ausland ist eine Förderung allerdings nicht möglich. Für die Vergabe von Fördermitteln veröffentlicht das EEG immer wieder öffentliche Ausschreibungen. Mehr Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des EEG.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Energieerzeugung gewährt. Die Förderung vom „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ wird als Zuschuss gewährt.

Beispielprojekte des Programms

In der Vergangenheit wurden bspw. ältere, kleinere Windkraftwerke durch modernere, leistungsfähigere ersetzt und neue Landstandorte für solche wurden ausgebaut.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege