Die Förderziele des BW-e-Solar-Gutscheins
Die L-Bank vergibt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ einen Zuschuss an alle, die eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) betreiben, ein erstzugelassenes Elektroauto kaufen, mieten oder leasen und optional eine Wallbox installieren.
Der BW-e-Solar-Gutschein fördert den Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Geleaste Fahrzeuge werden über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren mit 333,33 Euro pro Jahr gefördert. Pro Fahrzeug ist eine Wallbox mit einem Zuschuss von 500 Euro förderbar.
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung ist das Betreiben einer PV-Anlage oder einer anderen erneuerbaren Stromerzeugungsanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Anlage muss entweder bereits betrieben oder innerhalb von sechs Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids in Betrieb genommen werden. Pro Fahrzeug muss die Stromerzeugungsanlage eine Leistung von mindestens 2 kW erbringen.
Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr maximal 100 Elektrofahrzeuge gefördert.
Der BW-e-Solar-Gutschein wird in einem Online-Formular beantragt. Dem Antrag muss der Nachweis über die Bestellung eines Elektrofahrzeugs beigefügt werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Umweltschutz
- Fahrzeugindustrie
- Energie