Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)
Das Programm fördert Maßnahmen zum Thema Hochwasserschutz. Der Förderschwerpunkt liegt dabei im Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie der Unfallverhütung und auch im Umweltschutz, da sie sich auch Projekten zum Gewässerschutz widmen. Fördergeber ist die Landesdirektion Sachsen.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben. Nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Dies gilt allerdings nicht für die Förderung von Auslandsprojekten. Downloads der benötigten Unterlagen und Anträge sowie die Kontaktdaten der zuständigen Dienststellen sind auf der Internetseite des Programms zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung laut der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz
- Hochwasserschutz