MULNV NRW – Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Das MULNV NRW vergibt Zuschüsse für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen.
MULNV NRW
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „FöRL HWRM/WRRL“

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Sonderprogramm Hochwasserschutz vergibt Zuschüsse an Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz in NRW.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art der Organisation zwischen 25 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Anträge müssen für das Folgejahr bis spätestens zu 30. Oktober jedes Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Untersuchungen, Monitoring und Planungen
  • wasserbauliche Maßnahmen
  • Flächenbereitstellung
  • Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung