Die Förderziele des Programms „FöRL HWRM/WRRL“
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Sonderprogramm Hochwasserschutz vergibt Zuschüsse an Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz in NRW.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art der Organisation zwischen 25 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Anträge müssen für das Folgejahr bis spätestens zu 30. Oktober jedes Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Untersuchungen, Monitoring und Planungen
- wasserbauliche Maßnahmen
- Flächenbereitstellung
- Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz
- Hochwasserschutz