Zielsetzung der Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen
Das Ziel der Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist es Projekte zu unterstützen, die dem Hochwasserschutz dienen. Dazu zählen unter anderem Hochwasserschutzanlagen, Schöpfwerke oder auch der Ankauf- und die Bereitstellung von Überschwemmungsgebieten. Auch Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung z.B. durch Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Landwirtschaft werden gefördert. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gefördert. Eine Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm "Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen" für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Für die Beantragung muss ein schriftlicher Antrag in zweifacher Ausführung an die Bewilligungsbehörde über den zuständigen Landrat des Kreises eingereicht werden. Der Antrag muss zudem einen ausführlichen Finanzierungsplan enthalten. Die Bewilligungsbehörde entscheidet anschließend über den Antrag und erteilt einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz
- Hochwasserschutz