Die Förderziele des „Sonderprogramms Hochwasserschutz“
Das Sonderprogramm Hochwasserschutz vergibt Darlehen an Projekte von Verbänden, die wasserwirtschaftliche Maßnahmen planen, um den Hochwasserschutz zu verbessern.
Bei den Darlehen gibt es keinen Höchstbetrag. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 60 % mit einer Laufzeit von bis zu 50 Jahren.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen.
Das wird im Detail gefördert
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit
- Untersuchungen, Erhebungen und Planungen
- Talsperren
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz
- Hochwasserschutz
- Wissenschaft
- Umweltwissenschaften
- Wasserwirtschaft