Die Förderziele des Programms „ KatSZR“
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unterstützt Maßnahmen von freiwilligen Hilfsorganisationen im Bereich des Katastrophenschutzes durch die Vergabe von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahmen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von freiwilligen Hilfsorganisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der örtlich zuständigen Regierung gestellt werden.
Die Anschaffungskosten je Ausrüstungsgegenstand müssen mindestens 5.000 € betragen.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz