Zielsetzung der Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz
Das Ziel der Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein ist es durch Förderung die Lage- und Führungszentren des Führungsstabs Katastrophenschutz zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung.
Bei besonders schwerer Gefahrenlage oder bei Katastrophen werden abwehrende Maßnahmen getroffen. Diese Arbeit wird vom Führungsstab Katastrophenschutz koordiniert und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet. Zudem die die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren und Informationen zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen die Aufgabe des Führungsstabs Katastrophenschutz, der durch die Förderung unterstützt werden soll.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung im Ausland ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung erteilt das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz