Die Förderziele der Staatlichen Finanzhilfen bei Elementarschäden
Die Finanzhilfe soll nicht versicherbare Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche und Waldbrände minimieren. Betroffen davon ist die agrarwirtschaftliche Branche, insbesondere die Subbranche Landwirtschaft. Diese wird mit Fördermitteln von durchschnittlich 12.000 € unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine finanzielle Unterstützung ist nur für entstandene Schäden möglich. Laufende Kosten werden nicht getragen. Unterstützungsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Hessen. Für im Ausland entstandene Kosten stehen keine Mittel zur Verfügung. Die Anträge zur Finanzhilfe Elementarschäden stehen auf der Homepage des Projektträgers zum Download bereit.
Das wird im Detail gefördert
Im Bereich Baukosten vergibt die Förderung Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden Zuschüsse.