Zielsetzung der Fördermaßnahme Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Das Ziel der Maßnahme Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen ist es private Hilfsorganisationen durch finanzielle Mittel bei der Mitwirkung im Katastrophenschutz im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz und Unfallverhütung.
Das Förderprogramm zur Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz fördert Projekte in Höhe von 14.000 € bis 16.300 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Informationen zur Antragstellung können der Webseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung zur Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung
- Katastrophenschutz