Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

LFI – Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung von Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien in Mecklenburg-Vorpommern.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Das Ziel des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) liegt in der Förderung von Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien in Mecklenburg-Vorpommern.

Ziel des Programms „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen“ ist insbesondere die Förderung innovativer Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Voraussetzungen für die Förderung/h2>

Das Programm fördert sowohl Projektvorhaben von Organisationen als auch laufende Kosten. Fördermittel des Programms werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen erhalten. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Die Förderung nach der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege