Die Zielsetzung der Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Mit dem Programm „Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben“ wird der Bau kommunaler Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Wasserbauten an Gewässern gefördert. Zudem werden Maßnahmen unterstützt, die die Energieeffizienz dieser Anlagen steigern. Getragen wird das Programm vom Land Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen für die Förderung
Für eine Förderung kommen nur Projekte in Frage. Diese müssen im Bundesland Sachsen-Anhalt realisiert werden. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden oder Wasser- und Bodenverbände. Projekte werden mit bis zu 80% bezuschusst.
Um eine Förderung zu erhalten, muss als erster Schritt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Vorhabensanmeldung durchgeführt werden. Sollte dieser Erstantrag positiv beschieden werden, so ist als zweiter Schritt ein formgebundener Förderantrag an das Landesverwaltungsamt zu stellen. Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts erhältlich.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Die antragstellende Organisation erhält einen Zuschuss. Förderfähig sind:
- Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie deren energetische Optimierung
- Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Ingenieurwissenschaften
- Wasserwirtschaft