Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014)
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) fördert die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen Landschaftsbildes in Sachsen. Vorrangiges Ziel des Programms ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen sowie der Vielfalt der Kulturlandschaft.
Die Förderung wird vom Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen haben. Antragsformulare und Förderrichtlinien sind auf der Webseite des Förderportals Sachsen zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind unter anderem:
- Biotopgestaltung und Artenschutz
- Anschaffung von Technik und Ausstattung
- Errichtung von Stützmauern
- Fachplanungen und Studien
- Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorbeugung von Wolfsschäden
- Anlage und Sanierung von Hecken, Steinrücken, etc.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Umweltschutz
- Naturschutz