Die Zielsetzung der „Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren“
Das Förderprogramm unterstützt Organisationen dabei, landschaftspflegerische Maßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsgesetzes durchzuführen. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Umwelt- und Naturschutz. Gefördert werden vor allem die Bereitstellung von Grundstücken für Naturschutzzwecke, die Schaffung von Biotopen und die Verbindung bestehender Lebensräume zum Aufbau eines Biotopverbundsystems.
Die Förderung wird durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein finanziert. Die Höhe der Förderungen hängt von der Art des jeweiligen Projekts ab.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung müssen vor Beginn des Projekts schriftlich beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein eingereicht werden. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Programms entnommen werden. Der Antrag muss einen von der Flurbereinigungsbehörde aufgestellten Finanzierungsplan enthalten.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm „Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren“ vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Landschaftspflege
- Naturschutz