Die Förderziele der BINGO!-Projektförderung
Die BINGO!-Projektförderung unterstützt Projekte und Maßnahmen aus den verschiedensten Bereichen gefördert:
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Entwicklungszusammenarbeit
- Tierschutz
Im Jahr 2020 unterstützte die BINGO!-Projektförderung 180 Projekte mit insgesamt über 3,3 Millionen Euro.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte durch die Bingo-Projektförderung gefördert. Eine Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich.
Förderanträge sind in schriftlicher Form an die Bingo-Projektförderung zu richten. Das Antragsformular kann auf der Website der Stiftung heruntergeladen werden. Eine genaue Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sind dem Antragsformular beizufügen. Über eingegangene Anträge wird viermal im Jahr abgestimmt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Naturschutz
- Umweltschutz
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Volksbildung
- Umweltbildung
- Entwicklungszusammenarbeit
- Frauen
- Kinder- und Jugendarbeit