Zielsetzung der Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes
Das Ziel der Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes ist es, eine ressourcen-schonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Urlaubsziel, sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und gleichzeitig das Natur- und Kulturerbes zu bewahren. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:
- Denkmalschutz/-pflege
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Heimatpflege und Heimatkunde
Das Programm zur Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 200.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm zur Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Vor Antragstellung erfolgt eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Anschließend kann ein Antrag erfolgen, welcher bei der IB.SH gestellt werden muss.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Denkmalschutz/-pflege
- Kulturdenkmäler